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Rechtsgebiete

Meine Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Dabei ist dies ein sehr breit gefächertes Gebiet, das verschiedenste Rechtsgebiete umfasst. Diese bearbeite ich für Sie selbstverständlich auch, ohne dass ein verkehrsrechtlicher Bezug vorhanden ist.

In diesen Rechtsgebieten vertrete ich Sie:

Justitia
Schadensrecht/Schmerzensgeld Bußgelder/Ordnungswidrigkeiten
Vertragsrecht Verkehrsstrafrecht
Versicherungsrecht Fahrerlaubnisrecht
Arzthaftungsrecht  
Oldtimerrecht Opferrecht
   
Vertragsrecht

Auch im Verkehrsrecht spielt das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Es beginnt mit dem Kaufvertrag. Hierzu gehört auch der weite Bereich von Gewährleistungsrechten und Garantien.

Die Reparatur Ihres Fahrzeuges in der Werkstatt gehört zum Werkvertragsrecht. Auch Mietvertragsrecht (Mietwagen) oder Leasingrecht sind Bereiche des Verkehrsrechts.
Wie auch das Schadensersatzrecht sind dies zivilrechtliche Ansprüche. Gerade im Zivilrecht ergeben sich oft rechtliche Probleme, die keinen Bezug zum Verkehr haben. In diesen Fällen vertrete ich Sie natürlich ebenfalls.