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Rechtsgebiete

Meine Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Dabei ist dies ein sehr breit gefächertes Gebiet, das verschiedenste Rechtsgebiete umfasst. Diese bearbeite ich für Sie selbstverständlich auch, ohne dass ein verkehrsrechtlicher Bezug vorhanden ist.

In diesen Rechtsgebieten vertrete ich Sie:

Justitia
Schadensrecht/Schmerzensgeld Bußgelder/Ordnungswidrigkeiten
Vertragsrecht Verkehrsstrafrecht
Versicherungsrecht Fahrerlaubnisrecht
Arzthaftungsrecht  
Oldtimerrecht Opferrecht
   
Oldtimerrecht
Viele, insbesondere Versicherungen, behandeln einen Oldtimer/Youngtimer wie ein „normales“ altes Fahrzeug. Auch Gerichte tun sich teilweise schwer damit, diese zutreffend rechtlich zu bewerten. Hierbei wird häufig verkannt, dass ein Fahrzeug, das 30 Jahre oder älter ist, in einigen Rechtsfragen anders zu behandeln ist. Beispielsweise ist eine besondere Wertermittlung erforderlich, die nur wenige auf alte Fahrzeuge spezialisierte Sachverständige erbringen können. Auch in einigen anderen Bereichen gelten Besonderheiten für Oldtimer. In diesen Oldtimerrechtsfällen sorge ich dafür, dass die Eigenheiten des Oldtimerrechts berücksichtigt werden.