|
|
| Meine
Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
Dabei ist dies ein sehr breit gefächertes
Gebiet, das verschiedenste Rechtsgebiete umfasst.
Diese bearbeite ich für Sie selbstverständlich
auch, ohne dass ein verkehrsrechtlicher Bezug
vorhanden ist. |
In
diesen Rechtsgebieten vertrete ich Sie: |
|
|
Oldtimerrecht |
| Viele, insbesondere Versicherungen, behandeln
einen Oldtimer/Youngtimer wie ein „normales“
altes Fahrzeug. Auch Gerichte tun sich teilweise
schwer damit, diese zutreffend rechtlich zu bewerten.
Hierbei wird häufig verkannt, dass ein Fahrzeug,
das 30 Jahre oder älter ist, in einigen Rechtsfragen
anders zu behandeln ist. Beispielsweise ist eine
besondere Wertermittlung erforderlich, die nur wenige
auf alte Fahrzeuge spezialisierte Sachverständige
erbringen können. Auch in einigen anderen Bereichen
gelten Besonderheiten für Oldtimer. In diesen
Oldtimerrechtsfällen sorge ich dafür,
dass die Eigenheiten des Oldtimerrechts berücksichtigt
werden. |
| |
|
|
|