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Kosten
Guter Rat muss nicht teuer sein –
kein Rat ist meistens teurer.
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| Viele Schwierigkeiten lassen sich minimieren,
wenn man sich frühzeitig darum kümmert.
Oftmals kann einer Eskalation entgegengewirkt oder
z.B. bei Versicherungen eine ungerechtfertigte Leistungskürzung
verhindert werden. So lassen sich viele Streitigkeiten
außergerichtlich lösen, was im Hinblick
auf die Verfahrensdauer eines Gerichtsprozesses
zumeist wünschenswert ist. Außerdem steigen
durch Gerichtsverfahren auch die Gesamtkosten. |
| Wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig oder
schon anhängig ist, ist die frühzeitige
Beauftragung eines Rechtsanwaltes ebenfalls ratsam.
Zum einen gibt es teilweise Ausschlussfristen, die
eingehalten werden müssen, zum andern wird
dadurch die ohnehin schon lange Verfahrensdauer
verkürzt und Sie kommen schneller zu Ihrem
Erfolg. |
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Die Anwaltkosten
richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
und werden zumeist nach dem Streitwert berechnet.
Die Höhe der zu erwartenden Verfahrenskosten
werde ich Ihnen in einem Beratungsgespräch
gerne erläutern. Eine genaue Kalkulation ist
in vielen Verfahren leider nicht möglich, da
die endgültig anfallenden Kosten vom Fortgang
des Verfahrens abhängen. |
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Kostenübernahme
Im Zivilverfahren gilt, dass die unterlegene Partei
die gesamten Verfahrenskosten zu tragen hat, also
auch die der Gegenseite. Bei teilweisem Obsiegen
und Unterliegen gibt es eine Kostenquote. Nach dieser
werden die Verfahrenskosten auf die Parteien des
Rechtsstreits umgelegt. |
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Rechtsschutzversicherung
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, werde ich wenn Sie es wünschen
direkt mit dieser abrechnen, soweit diese tatsächlich
zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Bitte
bringen sie gegebenenfalls Ihre Versicherungsunterlagen
zu einem Beratungsgespräch mit. |
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Prozesskostenhilfe
Der Partei eines (gerichtlichen) Rechtsstreits wird
auf ihren Antrag hin Prozesskostenhilfe gewährt,
wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse die Kosten der Prozessführung
nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen
kann. Voraussetzung ist ferner, dass die beabsichtigte
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend
Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Diesem Antrag muss eine „Erklärung über
Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“
beigefügt werden. Dafür ist ein Vordruck
zu benutzen, den Sie entweder beim Gericht oder
bei mir erhalten. Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe
bewilligt wird, brauchen Sie die Gerichtskosten
ganz oder zum Teil nicht zu zahlen. Allerdings müssen
Sie, sofern Sie den Prozess verlieren, Ihrem Gegner
die ihm entstandenen Kosten erstatten - auch wenn
Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt worden ist!
Zu Ihrer Vertretung im Prozess kann ich Ihnen vom
Gericht als Rechtsanwalt beigeordnet werden. In
diesem Falle erhalte ich meine Gebühren über
das Gericht. |
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Beratungshilfe
Die Beratungshilfe wird als Rechtsberatung außerhalb
eines gerichtlichen Verfahrens demjenigen gewährt,
der die erforderlichen Mittel für die Kosten
seiner rechtlichen Beratung nicht aufbringen kann.
Hat der Antragsteller jedoch sonstige Möglichkeiten,
kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B.
eine Rechtsschutzversicherung, so wird sein Antrag
abgelehnt werden.
Weitere Voraussetzung ist ferner, dass der Rechtsuchende
die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht
aufbringen kann. Das ist dann gegeben, wenn dem
Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe ohne eigenen
Beitrag bewilligt werden würde.
Die Beratungshilfe muss vor der Beratung bei
Gericht beantragt und bewilligt werden. |
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