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| Meine
Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
Dabei ist dies ein sehr breit gefächertes
Gebiet, das verschiedenste Rechtsgebiete umfasst.
Diese bearbeite ich für Sie selbstverständlich
auch, ohne dass ein verkehrsrechtlicher Bezug
vorhanden ist. |
In
diesen Rechtsgebieten vertrete ich Sie: |
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| Bußgelder/Ordnungswidrigkeitenverfahren |
| Ein weiterer großer Bereich des Verkehrsrechts
betrifft die Verfolgung von Verkehrsverstößen
durch den Staat. |
| Im Bereich der Bußgelder geht es häufig
um die Überprüfung von Geschwindigkeitsverstößen
oder von zu dichtem Auffahren. Hierfür muss
man sich mit den verschiedenen Meßmethoden
auseinandersetzen, sich also mit technischen Fragestellungen
beschäftigen. Eine genaue Überprüfung
der Messung kann hierbei nur durch einen Sachverständigen
erfolgen, der gegebenenfalls frühzeitig von
mir beauftragt wird. Da viele Messungen nicht unbedingt
als beanstandenswert anzusehen sind, müssen
in jedem Einzelfall auch taktische Überlegungen
gemeinsam mit dem Mandanten erörtert werden. |
| Im Verkehrsstrafrecht geht es meistens um Verkehrsunfallflucht,
Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheitsdelikte.
Eine Verteidigungsstrategie kann im Allgemeinen
erst nach erfolgter Akteneinsicht festgelegt werden. |
| Wichtig in Straf- und Bußgeldsachen ist,
dass Sie möglichst keine Angaben gegenüber
der Polizei machen - außer Angaben zur Person,
hierzu sind Sie verpflichtet. Das Aussageverweigerungsrecht
ist in diesem Fall Ihr wichtigstes Recht. In einem
Verfahren darf Ihr Schweigen nicht gegen Sie verwendet
werden. Was hingegen einmal gesagt wurde, ist im
Nachhinein kaum abzuändern, was eine Verteidigung
häufig erschwert. |
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