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Rechtsgebiete

Meine Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Dabei ist dies ein sehr breit gefächertes Gebiet, das verschiedenste Rechtsgebiete umfasst. Diese bearbeite ich für Sie selbstverständlich auch, ohne dass ein verkehrsrechtlicher Bezug vorhanden ist.

In diesen Rechtsgebieten vertrete ich Sie:

Justitia
Schadensrecht/Schmerzensgeld Bußgelder/Ordnungswidrigkeitenverfahren
Vertragsrecht Verkehrsstrafrecht
Versicherungsrecht Fahrerlaubnisrecht
Arzthaftungsrecht  
Oldtimerrecht Opferrecht
   
Bußgelder/Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ein weiterer großer Bereich des Verkehrsrechts betrifft die Verfolgung von Verkehrsverstößen durch den Staat.
Im Bereich der Bußgelder geht es häufig um die Überprüfung von Geschwindigkeitsverstößen oder von zu dichtem Auffahren. Hierfür muss man sich mit den verschiedenen Meßmethoden auseinandersetzen, sich also mit technischen Fragestellungen beschäftigen. Eine genaue Überprüfung der Messung kann hierbei nur durch einen Sachverständigen erfolgen, der gegebenenfalls frühzeitig von mir beauftragt wird. Da viele Messungen nicht unbedingt als beanstandenswert anzusehen sind, müssen in jedem Einzelfall auch taktische Überlegungen gemeinsam mit dem Mandanten erörtert werden.
Im Verkehrsstrafrecht geht es meistens um Verkehrsunfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheitsdelikte. Eine Verteidigungsstrategie kann im Allgemeinen erst nach erfolgter Akteneinsicht festgelegt werden.
Wichtig in Straf- und Bußgeldsachen ist, dass Sie möglichst keine Angaben gegenüber der Polizei machen - außer Angaben zur Person, hierzu sind Sie verpflichtet. Das Aussageverweigerungsrecht ist in diesem Fall Ihr wichtigstes Recht. In einem Verfahren darf Ihr Schweigen nicht gegen Sie verwendet werden. Was hingegen einmal gesagt wurde, ist im Nachhinein kaum abzuändern, was eine Verteidigung häufig erschwert.